Bundesverwaltungsgericht entscheidet für gentechnikfreie Imkerei und Landwirtschaft
29. Februar 2012 Rubrik: Gentechnik
Landwirt muss gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (29.2.2012) entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.
Pressemitteilung des BVerwG vom 29.2.2012